Wassergenossenschaft St. Jakob im Rosental
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Die Geschichte der Wassergenossenschaft St. Jakob im Rosental

verfasst von dem  Ausschussmitglied STICKER Alois

 Einleitung

Für den Menschen ist und war Trinkwasser schon immer das wichtigste Lebensmittel. Neben  der  Lebensnotwendigkeit,  die  Menschen   mit  Trinkwasser   zu  versorgen, erlangte Wasser seit der Antike immer mehr an Bedeutung. Eine funktionierende Wasserversorgung sichert das überleben und den Wohlstand einer Gemeinschaft. Dies wussten schon unsere Vorfahren. Brunnen, Wasserleitungen, Bewässerungsanlagen und auch Abwasserkanäle sind keine Erfindung der Neuzeit. Die Anfänge der Wasserversorgung liegen bereits zwischen 4.000 bis 8.000 Jahren vor unserer Zeit. Wasser wurde aus Quellen, Flüssen, Seen, Brunnen, Zisternen oder Sickeranlagen entnommen.
Als die Menschen noch Jäger und Sammler waren und als Nomaden lebten, suchten sie jeweils die Nähe von Quellen, Seen, Bächen und Flussläufen auf, wo sie ihr vorübergehendes Lager aufschlugen, um Zugang zu frischem Wasser zu haben.
In der Jungsteinzeit wurde der Mensch sesshaft und siedelte sich in der Nähe von Wasserstellen an, um genügend Wasser für sich und die Tiere mit dem lebensnotwendigen Wasser versorgen konnten.
Bereits vor Tausenden von Jahren entstanden sehr große Stadtzentren. Die Einwohner dieser riesigen Städte benötigten eine beständige Trinkwasserversorgung . Häufig sind diese Zentren ebenfalls in der Nähe von Fließgewässern entstanden, sodass das Flusswasser genutzt werden konnte. Nicht überall aber stand genügend Wasser zur Verfügung, so dass der Mensch begann, Brunnen zu graben oder Wasser aus höher gelegenen Quellen in die Siedlungen zu leiten. Wasser transportierende Systeme sind also schon mehrere Jahrtausende bekannt; vor allem die Römer wussten sie zu perfektionieren. Sie leiteten das Wasser sowohl unterirdisch durch Rohre aus Ton, Holz oder Blei als auch oberirdisch durch offene Kanäle und Aquädukte in die Städte.
Nach dem Zerfall des römischen Reiches verfielen die Wasserleitungssysteme und im Mittelalter dienten bis ins beginnenden 16. Jhdt. wieder hauptsächlich Brunnen der Wasserversorgung der Menschen. Als diese in den Städten dazu nicht mehr ausreichten, wurde der Bau von Wasserleitungen notwendig, die aber vor allem zur Versorgung von Adelshäusern und Klöstern dienten.
Die Landbevölkerung war nach wie vor von der Trinkwasserversorgung aus Brunnen und Bächen abhängig, wobei es in den Dörfern neben den Hausbrunnen meist auch einen öffentlichen Brunnen (Dorfbrunnen) gab. Mit der Zunahme der Bevölkerung wurde mit der Zeit auch am Land die Versorgung durch Wasserleitungen notwendig.
Auch in unserem Gebiet liegen die Dörfer meist an Bächen, die zur Versorgung der Bewohner auch als Trinkwasser herangezogen wurden. Als ein Beispiel sei hier angeführt: Zum Haus Nr. 10 (Nagele) gehörte auch eine Mühle, die über ein Gerinne mit Wasser vom Ounitzabach versorgt wurde. Von diesem Wasser wurde auch ein
Bassin versorgt, von dem aus mit Hilfe eines sogenannten Wasserwidders das Wasser zum Wohnhaus gepumpt wurde.

Bildung der Wassergenossenschaft
Aus den vorhandenen Protokollen lässt sich entnehmen, dass am 30.8.1938 eine
„Vollversammlung der in Gründung begriffenen Genossenschaft zusammengetreten war und in den Ausschuss folgende Herren gewählt hat: Rudolf Zherne, Ernst Janach, Eduard Fregin, Thomas Gabrutsch, Andreas Schüttelkopf, Johann Daxkofler, Florian Kristof, Johann Klement, Josef Sticker, Josef Palmisano, Johann Sticker und Frau Anna Scagnetti. Dieser Ausschuss wählte in derselben Sitzung Ernst Janach zum Obmann, Josef Sticker zum Obmann-Stellvertreter und Josef Palmisano zum Säckelwart (Anm.: Kassier). In dieser Sitzung wurde auch die Satzung (Anm.: Statuten) beschlossen.
Es ist interessant, dass die Wassergenossenschaft Aichwaldsee-Faaker See Süd am 24.9.1938 gegründet wurde und beim Bau der Wasserleitung 1939 französische und russische Kriegsgefangene eingesetzt wurden. Ein Einsatz von Kriegsgefangenen für die WG St. Jakob ist nicht bekannt.
In einer weiteren Vollversammlung vom 8.9.1938 wurde ein Schlüssel zur Aufteilung der Kosten beschlossen, die durch Subventionen nicht gedeckt werden können. Drei Besitzer erklärten, der Genossenschaft nicht beizutreten, da sie die ihnen zugewiesenen Anteile als zu hoch erachteten und die entsprechenden Beiträge nicht zahlen könnten.
Zur Quelle ist folgendes vermerkt: ,,Die zur Speisung der in Rede stehenden Wasserversorgungsanlage in Aussicht genommene Quelle entspringt rund 300 m südöstlich der Rosenbacher Ziegelei am rechten Ufer des Klausegrabens. Der Quellaustritt  wird  durch  eine  steile  Böschung  von  3-4  m  Höhe  überdeckt".   Das Gutachten der Landes-Versuchs- und Lebensmitteluntersuchungsanstalt in Klagenfurt vom 23.6.1938 besagt, dass das Wasser dieser Quelle „für den Gebrauch als Trink­ und Nutzwasser vollkommen geeignet" ist. Es wurde auch ein Gutachten der bakteriologisch aerologischen Untersuchungsanstalt in Klagenfurt eingeholt, wonach keine Belastung festgestellt wurde. Die Schüttung betrug 12 Sekundenliter, die Wassertemperatur 7,2 Grad, die Gesamthärte 11,5.
Es wird auch folgendes festgehalten: Die Quelle entspringt auf dem Flurstück 709 St. Gern. Friessnitz, dessen Eigentümer Mathäus Nagele ist. Für die Fassung und Ableitung seiner Quelle hat die Genossenschaft 300 RM zu zahlen. Für die Eigentümer der beim Bau in Frage kommenden Grundstücke wird ein Ersatz der Flurschäden vereinbart. Der Hochbehälter soll auf dem Grundstück des Eigentümers Josef Ambrusch errichtet werden, der keinen Anspruch erhoben hat.
Im Bescheid vom 17. Oktober 1938 werden die Satzungen genehmigt und der Wasserwerksgenossenschaft St. Jakob die Baubewilligung erteilt. Das Quellschutzgebiet wird festgelegt und einige Auflagen betreffend die Verhinderung von Verunreinigungen und die Ausfertigung der Sohtgurte durch den Rosenbach. Wegen der Inanspruchnahme des Bahngrundes zur Unterführung der „Reichsbahnstrecke Klagenfurt-Rosenbach" soll ein eigenes übereinkommen getroffen werden.
Da es sich um eine freiwillige Genossenschaft handelt, erfolgt der freiwillige Beitritt durch bereits früher abgegebene Erklärungen. Im oben genannten Bescheid werden auch die Anteile festgelegt. In St. Jakob treten der Genossenschaft 27 Besitzer bei, in Längdorf 37, in Feistritz 48, in Rosenbach 7; insgesamt hat die Wasserwerks­genossenschaft zur Zeit der Gründung 119 Mitglieder. Der Beitrag wird pro Anteil berechnet.
Dem Bescheid der KLR vom 14.Dezember 1964 ist zu entnehmen, dass die Wasserversorgungsanlage 1938/40 unter Leitung der seinerzeitigen Kulturabteilung errichtet wurde und die Kosten der Wasserversorgungsanlage 154.699,27 Reichsmark (RM) betrugen. Hierzu wurde ein 40 v.H. Staats- und ein 35 v.H. Gaubeitrag gewährt, so dass auf die Genossenschaftsmitglieder an Sach- und Barleistungen lediglich 38.674,82 RM entfielen.


1941/42
In den Jahren 1941/42 wurde diese Anlage mit einer Kostenerfordernis von 14.141,94 RM auf die Ortschaft Dreilach erweitert. Auch hierzu wurden wieder 75 v.H. aus dem seinerzeitigen Reichswasserwirtschaftsfond beigesteuert. Mit Bescheid vom 9.9.1941 wurde die Erweiterung der Wasserversorgungsanlage bewilligt. Später wurde die Anlage, vornehmlich wegen der schlechten Wasserversorgungsverhältnisse in der Haushaltungsschule, nach St. Peter erweitert.


1956
Der Mitgliederstand beträgt 242 Mitglieder.
Es liegt ein Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde St. Jakob (Bürgermeister Johann Koren) vor, das westliche Gemeindegebiet vom Gruppenwasserversorgung Faakersee mit Wasser versorgen zu lassen. Im Falle der Übernahme der WG St. Jakob durch die Gemeinde würde auch Tallach in das Großprojekt Faakersee einbezogen werden.
Vom Obmann Ernst Janach wird der Vorschlag gemacht, eine Quelle neben der bestehenden zu fassen, um Tallach mit Wasser zu versorgen. Die Ortschaften Tallach, Srajach, Mühlbach u.a. lehnten einen Anschluss beim Bau der bestehenden WG ab. Die Wassergemeinschaft St. Jakob soll keinesfalls aufgelöst werden. Zur Behandlung dieser Angelegenheit wird ein eigener Ausschuss gebildet.
1957

Zur Erweiterung der Quellfassung liegen zwei Vorschläge vor: Erweiterung der eigenen Quellfassung und Ausbau und Erweiterung des Lessach-Frießnitzer Wassernetzes


1958
Mitgliederstand 265
Um die Wasserversorgung zu stärken, kommen drei Projekte in Frage: Vergrößerung der Quellenerfassung Frießnitz; Untersuchung der Quelle bei der Sticker-Mühle und Anschluss dieser an die bestehende Wasserleitung; Verstärkung der Hauptleitung von Rosenbach. Für die Verhandlungen mit Vertretern aus Frießnitz wird ein Verhandlungskomitee gebildet. Die Beobachtungen der Frießnitzer Quellschüttung ergeben, dass sie nicht den Anforderungen entspricht.


1959
Durch den Ausbau der Dobernig-Quelle (vlg. Afernik) in der Tösching soll das bestehende Netz weiter ausgebaut werden. Dadurch sollen auch die westlichen Gemeindegebiete mit Wasser versorgt werden. Für dieses Projekt wird eine Ausbauplanung erstellt; auch die Gemeinde ist daran interessiert, diese Gebiete möglichst bald mit Wasser zu versorgen. Ein Suchgerät zum Auffinden kleinerer Schäden wird von der WG angekauft.


1960
Srajach wird sich voraussichtlich an das Faakerseeprojekt anschließen. 1961
Wassergenossenschaft Frießnitz verbleibt bei der WG St. Jakob. Es wird festgestellt, dass es viele Wasserbecken und Klosetts außerhalb der Wohnungen gibt und der Wasserverbrauch in der kalten Jahreszeit ein sehr hoher ist. Es wird vorgeschlagen, beim Bau der Rosenbacher Landesstraße für eine eventuelle Weiterführung der Wasserleitung eine Leerverrohrung einzubauen.
Im April findet eine Aussprache zwischen den Vertretern den Wassergenossenschaften Frießnitz und St. Jakob statt, bei der einige Forderungen an die WG St. Jakob gestellt werden. Es wird auch eine Fusion der WG Frießnitz mit der WG St. Jakob vorgeschlagen, mit der sich die WG Frießnitz in weiterer Folge einverstanden erklärt. Allerdings müssten vorher noch einige Fragen bezüglich Finanzierung und Leitungsverlegung sowie eines neuen Behälters geklärt werden. Es wird vorgeschlagen, die Dobernig-Quelle beim Strelz zu kaufen. Am 17.4.1961 wird von der WG Frießnitz mit 14 Stimmen ohne Gegenstimme der Zusammenschluss mit der WG St. Jakob beschlossen. Das Quellgebiet  in Frießnitz wird besichtigt und die Quelle soll neu gefasst werden und zur Verlegung der Leitungen sollen neuartige Plastikrohre verwendet werden. In einer weiteren Sitzung kann Ing. Robert Moser vom Wasserbauamt Villach die einzelnen Bedenken entkräften. Am 1. September 1961
berichtet der Obmann Ernst Janach, dass die Fusionsversuche mit Mühlbach, Frießnitz usw. gescheitert seien. Auf Grund des steigenden Wasserbedarfs wird erwogen, in Längdorf einen Tiefbrunnen zu bauen, der aber von der Landesregierung als nicht notwendig erachtet wird und regt an, zuerst das Leitungsnetz in Ordnung zu bringen und überall Wassermesser einzubauen.


1962
Mitgliederstand 292
Wieder wird der Wunsch der WG Frießnitz für eine Fusion deponiert; sie würde auch die Versorgung der Bewohner auf dem Kotzhügel übernehmen. Der Gemeinde St. Jakob wird das Anschlussrecht für den im Bau befindlichen Kindergarten erteilt. In der Jahreshauptversammlung am 25. März 1962 prallen die Meinungen aufeinander; der Obmann Ernst Janach erklärt seinen Rücktritt; aus einem Ausschuss soll der neue Obmann gewählt werden. Der Rücktritt bedeutet aber, dass die WG an die Gemeinde übergeben werden müsste. Aus den Protokollen ist zu entnehmen, dass die WG Frießnitz die Versorgung der Bewohner auf dem Kotzhügel unter Bedingungen übernimmt. Im Herbst 1962 werden auf Grund einer Beschwerde eines Feriengastes bei der Landesregierung die Schwierigkeiten bei der Wasserversorgung dem Amt der Kärntner Landesregierung aufgezeigt. Ernst Janach ist nach wie vor Obmann. Wegen Wasserknappheit werden Anschlüsse nur beschränkt vergeben. Von der Landesregierung wird eine Sitzung anberaumt, bei der der Einbau von Wasseruhren zur geregelten Wasserabgabe als dringend notwendig erachtet wird. St. Jakob ist die einzige Genossenschaft ohne Wasseruhren! Auch die Versorgung von Tallach durch die WG St. Jakob oder durch die GrVW Faakerseegebiet sind Teil dieser Aussprache.


1963
Zwischen der WG St. Jakob und der WG Frießnitz gibt es Unstimmigkeiten wegen der Entschädigung für die Versorgung der 10 Abnehmer ober dem Hochbehälter. In einer Verhandlung am 15.2.1963 wird ein Kompromiss gefunden: die WG Frießnitz übernimmt gegen eine Abgeltung und den Leitungsbau die Wasserversorgung dieser Abnehmer. Probleme mit der Wasserversorgung bestehen nach wie vor. Wegen dem notwendigen Einbau der Wasseruhren kommt es zu Meinungsverschiedenheiten. Mit dem Einbau der bereits vorhandenen Wasseruhren wird in Dreilach begonnen. Die neue Satzung wird von der Vollversammlung am 22.3.1963 mehrheitlich angenommen. Bis zum Einbau der Wasseruhren wird der Wasserverbrauch pro Anteil bezahlt, dann pro Kubikmeter.
Ernst Janach übernimmt nach Zusage, dass zu seiner Unterstützung ein Gerätewart bestimmt wird, weiterhin die Obmannstelle.
Nach wie vor beherrscht das Thema Wassermangel (Ansuchen können nicht bewilligt werden) und die Wasseruhren die Versammlungen. Sollten diese nicht eingebaut werden, könnte die Behörde (Gemeinde) die WG übernehmen. Die WG St. Jakob soll
aber selbständig bleiben. Von den Besitzern Knafl vlg. Ratschob und Nagele vlg. Kovar wird ein Vorkaufsrecht für die Quellen auf ihren Parzellen nächst der Brunnstube eingeholt. Für die Wasserversorgung in Tallach würde die Gemeinde die Quelle auf der Nagele-Parzelle benötigen. Es stell sich aber heraus, dass die zweite Quelle neben der St. Jakober Quelle ebenfalls der WG St. Jakob gehören; seinerzeit waren beide zusammen eine Quelle und sind im Jahre 1940 vom Vorbesitzer Wuzella (Nachfolger Knafl) gekauft worden.
Zur Versorgung von Tallach mit Wasser wird ein Vorschlag diskutiert, den nicht gefassten Quellenteil der WG St. Jakob und die Quelle westlich davon wie auch das Oberwasser aus der Quellstube der WG St. Jakob in eine neu zu errichtende Quellsammelstube und dann in einen Hochbehälter zu leiten. Im Bereich von Feistritz könnten dann der Zusammenschluss mit dem Rohrnetz der WG St. Jakob erfolgen. Die Gemeinde möchte also die gesamten Quellen fassen, so dass auch die St. Jakober Wasserleitung von dieser Seite gespeist werden kann. Für Tallach allein zahlt sich eine Wasserleitung nicht aus. Diesem Projekt wird am 8.11.1963 zugestimmt.
94 Mitglieder begehren die Einberufung einer außerordentlichen Vollversammlung betreffend den Einbau von Wasseruhren.


1964
Im Bescheid vom 14. Dezember 1964 wird die Wassergenossenschaft verpflichtet, Wasser nur mehr über Wassermesser abzugeben. In der Begründung wird angeführt:
„Durch die Unterlassung des Einbaues von Wassermessern treten bei den höher gelegenen Wasserabnehmern Schäden auf. Dies führt dazu, das gewisse Wasserabnehmer kein Wasser oder nur ungenügend Wasser erhalten und das dies zu ganz unerträglichen Verhältnisse führt. Die Folge dieser Missstände ist, das es innerhalb der Wassergenossenschaft St. Jakob zu Differenzen kommt, die zu schlichten die Wassergenossenschaft bisher nicht in der Lage war. Denn es besteht bei gewissen Wasserbeziehern die Tendenz, den Einbau von Wassermessern zu vermeiden und sich damit jeder Kontrolle ihres Wasserverbrauches zu entziehen. Dadurch trachten sie, ihre privilegierte Stellung aufrecht zu erhalten. In einem Gebiet, das wie St. Jakob sich immer mehr fremdenverkehrswirtschaftlich orientiert, ist es aber oberstes Gebot, eine einwandfreie Wasserversorgung sicherzustellen. Bisher wurden von den 289 Liegenschaften nur 7 mit Wasseruhren ausgestattet. Diese ungleiche Behandlung ist auf die Dauer untragbar, weshalb im Interesse einer gerechten und kontrollierbaren Wasserverwertung alle Liegenschaften Wasser nur mehr über Wassermesser beziehen dürfen.
Trotz mehrmaliger Aufklärung hat es bisher sowohl der Vorstand der Wassergenossenschaft, als auch die Vollversammlung unterlassen, entsprechende Beschlüsse herbeizuführen. Da kaum zu erwarten ist, das sich diese Haltung der Wassergenossenschaft in absehbarer Zeit ändern wird, sieht sich die Wasserrechtsbehörde aus den oben dargelegten Gründen veranlasst, der Wassergenossenschaft den Einbau der Wasseruhren aufzuerlegen.
An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, das die genossenschaftlichen Organe sich strikte an diesen Auftrag zu halten haben werden, wollen sie vermeiden, das gegen sie mit Strafsanktionen vorgegangen wird. Auch müssen sich die genossenschaftlichen Organe darüber im klaren sein, das die Wasserrechtsbehörde nicht zögern wird, einen geeigneten Sachwalter an Stelle der genossenschaftliche Organe einzusetzen, damit im Bereich dieser Wassergenossenschaft endlich Ordnung eintritt und ein gesicherter Wasserbezug für alle Teilnehmer gewährleistet ist."


1967
Von der Baufirma Ing. Johann Palmisano wird ein Projekt zum Ausbau und die Erweiterung der Wasserversorgungsanlage St. Jakob i. Ros. vorgelegt. Diese sieht vor:
1. Die Verlegung einer Leitung von der Quellstube zum neuen Hochbehälter
2. Die Errichtung eines Hochbehälters auf dem Kotzhügel;
3. Die Erweiterung des Ortsnetzes durch Ringschließungen und
4. Den Einbau von Hauswassermessern
Die Erweiterung der bestehenden Anlage ist durch die Zunahme an Hausanschlüssen notwendig geworden.
Im Bescheid vom 14.11.1967 wird dieses Projekt genehmigt.


1975
Mit Herrn Anton Dobernig (Srajach) wird ein Dienstbarkeitsvertrag geschlossen, der die Wasserbezugs- und Wasserleitungsrechte für die Quelle auf dessen Grundstück 407 KG St. Peter beinhaltet.
1976
Der gebrochene Hauptwasserstrang im abgerutschten Hangteil (Bachquerung Rosenbachgraben) wird von der Firma Ing. Palmisano Johann neu verlegt und abgesichert. Die Wildbach- und Lawinenverbauung Villach wird im Oktober davon in Kenntnis gesetzt. In der Beantwortung des Schreibens wird darauf hingewiesen, dass die Ursache nicht am Verlauf des Rosenbaches, sondern im Ufereinhang (Anschneiden des Hanges bei der Verlegung der Leitung) liegt. Als beste Lösung wird die Verlegung des Rohrstranges aus dem vernässten Bereich ins Auge gefasst. Zusätzlich wird die Umleitung des Rosenbaches bewerkstelligt.


1977
Die Firma Palmisano legt einen Kostenvoranschlag für den Ausbau der Strelzquelle vor. Dieser beinhaltet die Quellfassung, die Errichtung einer Quellstube, die Zuleitung zum Hochbehälter, der in Tösching errichtet werden soll. Es besteht der Plan, das Wasser aus der Strelzquelle zum Hochbehälter in Tösching und dann weiter ins Ortsnetz St. Peter und St. Jakob zu leiten.
Bei der Jahresvollversammlung wird festgehalten, dass die Herstellung einer Schwelle bei der Bachquerung in Lessach notwendig sein wird. Die Wildbachverbauung hat seinerzeit eine solche als nicht notwendig erachtet und die Verlegung der Leitung in eine Tiefe von 2 - 3 m wurde nicht eingehalten. Der Ausbau der Strelzquelle soll in Etappen erfolgen: in einem Jahr die Quellfassung, im nächsten die Quellstube, dann die Zuleitung bis St. Peter und zum Schluss der Hochbehälter.


1978
In einem Schreiben an die Wildbach- und Lawinenverbauung Villach wird von der Gemeinde auf die starke Auswaschung der Leitungen im Bereich der Bachquerung hingewiesen und um eine Begehung an Ort und Stelle ersucht.
1979
Mit Bescheid vom 28.5.1979 wird der WG St. Jakob die Erweiterung der bestehenden Anlage durch die Fassung und Zuleitung der Strelzquelle erteilt. Es ist geplant, die Strelzquelle zu fassen und das Wasser zunächst zu einem zu errichtenden Hochbehälter zuzuleiten, von welchem aus die Einspeisung in das bestehende Versorgungsnetz durch eine neu zu errichtende Versorgungsleitung erfolgen soll. Vom Herrn Schuster Ferdinand wird die für die Errichtung des geplanten Hochbehälters benötigte Grundfläche im Ausmaß von 304 m2 angekauft.


1984
Von den Firmen Palmisano Baugesellschaft m.b.H., Bauunternehmung Ing. Alois Mertel, Franz Begusch Ges.m.b.H.und Baumeister Ing. Herbert Smoliner werden Kostenvoranschläge für die Fassung und Zuleitung der Strelzquelle eingeholt.
1986
Im Bereich Längdorf/Dreilach kommt es zur Querung der Trans-Austria-Gasleitung mit der Wasserleitung. Von Seiten der WG St. Jakob wird verlangt, dass die Gasleitung tiefer als der bestehende Wasserleitungsstrang (270/200 cm) verlegt wird. Auf die laut Wasserrechtsverhandlung eingeräumten Rechte wird im Besonderen hingewiesen.


1987
Die WG St. Jakob wird von der Tauernautobahn AG über die Planung der A! in Kenntnis gesetzt und um Bekanntgabe bestehender und geplanter Leitungen im Bereich der geplanten Trasse ersucht. Die WG beantragt einen Ortsaugenschein, da eine Beeinträchtigung der Strelzquelle befürchtet wird. Dieser findet am 7.9.1987 statt; vom AdKLR, Abt. 15 wird geprüft, ob durch den Bau und den Betrieb der A 11 Karawankenautobahn die Wasserversorgungsanlage der WG beeinträchtigt werden kann. In dem Gutachten kommt der Sachverständige zu dem Schluss, dass keine messbaren quantitaven Beeinträchtigungen erwartet werden können. Zur Beweissicherung wird die Wasserqualität von einem beeideten Zivilingenieur bis zur Verkehrsfreigabe durchgeführt.


1989
Bei der Begehung der Strelzquellgebietes wurden Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz  der  Strelzquelle  besprochen. Es wurde festgehalten, dass beim Projekt  zur Ausleitung der Oberflächenwässer unter anderem die Anlage eines Absetzbeckens und der Ausbau eines dichten Gerinnes, das die Oberflächenwässer an der Quellfassung vorbeiführen soll, zu berücksichtigen sind.
Mit Schreiben vom 26.4.1989 der Obmann der WG St. Jakob Adolf Fantur dem Amt der Kärntner Landesregierung mit, dass bezüglich der Errichtung des Hochbehälters in St. Peter insofern Bedenken bestehen, als dass die Strelzquelle durch den Bau der Karawankenautobahn Schaden erleiden könnte, wodurch die geplanten Investitionen umsonst wären. Daher wird der Bau des Hochbehälters und der Leitungen so lange aufgeschoben, bis die Autobahn zum Verkehr freigegeben wird und die Schüttung und Qualität der Strelzquelle gesichert ist.


1990
Am 8.3.1990 findet eine Besichtigung der Strelzquelle durch eine Amtsabordnung statt. Dabei wird festgestellt, dass die Strelzquelle keine Schüttung aufweist. Ob eine Kausalität mit der dem Autobahnbau gegeben ist, kann nicht entschieden werden. Die Quelle sollte ein Jahr lang beobachtet werden. Das Provisorium zum Ableiten der Oberflächenwässer sollte vorerst beibehalten werden. Die Einräumung eines Quellschutzgebietes stößt auf Widerstand. Die WG wird die Messungen hinsichtlich der Quellschüttung der Wasserrechtsbehörde termingerecht bekanntgeben.
1991
Mit der Marktgemeinde St. Jakob wird vereinbart, das Überlaufwasser aus dem Hochbehälter der Marktgemeinde St. Jakob in das Leitungsnetz der WG St. Jakob einzuspeisen. Die Arbeiten an der Fassung des Überlaufwassers werden im Sinne der festgelegten Vereinbarungen durchgeführt.
Die Schüttung der Strelzquelle hat sich laufend verbessert und hat die seinerzeitige durchschnittliche Schüttung wie auch die Wasserqualität wieder erreicht. Die Tauern­ Autobahn AG wird ersucht, das Provisorium zur Ableitung der Oberflächenwässer zu beseitigen und durch eine unterirdische Rohrleitung zu ersetzen.


1992
Von der Wasserrechtsbehörde wird das eingereichte Projekt zur Ableitung der Oberflächenwässer, verfasst von DI Petutschnig, begutachtet. In der Begutachtung wird dem Qualitätsschutz der Vorrang gegeben und einem Ableiten der Oberflächenwässer an der Quellstube vorbei zugestimmt.
Ende August - Anfang September kommt es wieder zu einer Verunreinigung der Strelzquelle, weil das von der Tauernautobahn AG errichtete Provisorium  schwere
Mängel aufweist. Die WG St. Jakob verlangt wiederum den Ersatz des Provisoriums durch ein ordentliches Oberflächengerinne nach den Plänen des DI Petutschnig.


1993
Dem Amt der Kärntner Landesregierung wird die Absicht mitgeteilt, die in der Nähe der Strelzquelle befindlichen Quellaustritte als Ersatzwasser zu nutzen.
Am Gemeindeamt St. Jakob findet eine Verhandlung in Fortsetzung des Verfahrens der Tauernautobahn AG betreffend das Problem der Oberflächenwässer bei der Strelzquelle statt. Dabei wird festgehalten, dass südlich der Eisenbahn ein Retentionsbecken geschaffen werden, von dem aus über ein gesichertes Oberflächengerinne das Wasser bis nördlich der Eisenbahn geführt wird, von wo aus die Oberflächenwässer über eine dichte Kanalisation an der Quellfassung vorbeigeführt werden. Auch ein engeres Quellschutzgebiet soll eingerichtet werden. Der WG wird der Erwerb dieser Fläche empfohlen. DI Themesl von der Abteilung 18 AdKLR gibt die Bedingungen und Auflagen für eine projektmäßige Ausführung bekannt.
Von der BH Villach wird die wasserrechtliche Bewilligung erteilt, Regulierungs- und Räumungsmaßnahmen durchzuführen, ein Rückhaltebecken zu errichten und die Quell- und Sickerwässer über ein Rückhaltebecken, ein namenloses Gerinne und den Vorfluter Ounitzabach in die Drau einzuleiten.


1994
Zwischen Herrn Franz Johann Lederer und der WG St. Jakob wird ein Kaufvertrag über 492 m2 Grundfläche abgeschlossen, die von den Grundstücksnummern 1033 und 1035 - KG Frießnitz - abgetrennt werden. Auf dieser Grundfläche soll das Gerätehaus der Wassergenossenschaft errichtet werden.
Bezüglich der Oberflächenwasserableitung für die Strelzquelle wird eine mündliche Verhandlung anberaumt. Von der Tauern-Autobahn AG war 1992 ein Projekt in Auftrag gegeben worden, welches in dieser Form nicht verwirklicht werden soll. Ein neues Projekt, datiert mit März 1993, ist Gegenstand dieser Verhandlung.
1995
Mit Datum vom 24.1 1995 kauft die WG St. Jakob von Herrn Anton Dobernig in Srajach das Grundstück 407/2 KG St. Peter mit der darauf befindlichen Quelle im Ausmaß von 3638 m2. Durch diesen Kauf hat der Dienstbarkeitsvertrag vom 19.3.1975 keine Gültigkeit mehr. Im Zuge der Errichtung der Karawankenautobahn ist es mehrere Male zu Beeinträchtigungen der Strelzquelle gekommen. 1989 war als Sofortmaßnahme von der Bundesstraßenverwaltung eine provisorische Oberflächenwasserableitung ohne Einvernehmen mit den Grundeigentümern errichtet worden. Zur Verbesserung der Abflussverhältnisse sollen entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Mit Bescheid vom 28.1.1995 wird die wasserrechtliche Bewilligung zur Ableitung der
Oberflächenwässer im Bereich der A 11 Karawankenautobahn erteilt. Es wird auch ein
engeres Quellschutzgebiet für die Fassungsanlage der Strelzquelle festgelegt.
Im August 1995 werden in den Waldparzellen Thomas Sereinig und Philipp Kristof Quellgrabungsarbeiten vorgenommen. In der Parzelle des Herrn Kristof wurde man nicht fündig, weil sich auf diesem Grundstück eine Flugsandschichte befindet. Bei Thomas Sereinig wurden 2 kleine Quellen gefasst, die Quellfassung aus Lehm errichtet und das Wasser in einer Leitung zur neuen Quellstube geführt. Nach Vorliegen entsprechender Prüfungsergebnisse soll die Quelle dem Eigentümer abgekauft werden.


1997 

Laut Vertrag vom 27.3.1997 wird die auf der Parzelle des Herrn Thomas Sereinig entspringende Quelle von der WG St. Jakob angekauft.
Bau des Gerätehauses der WG St. Jakob. Obmann Gabrutsch Herbert gibt mit Datum vom 10. Juli 1997 eine Erklärung ab, dass er auf die jährliche Entschädigung von S 40.600 für den Zeitraum von vier Jahren zur Errichtung des Gerätehauses verzichtet.
1998
Zur Bewertung der Quelle in der Nähe der Strelzquelle (Besitzer Dobernigg Anton, Srajach) wird ein Gutachten in Auftrag gegeben, das von DI Herrmann Gruber (Feldkirchen) erstellt wird.
1999
Das übereinkommen mit der österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen­ Aktiengesellschaft (ÖSAG) wird vom Vorstand der ÖSAG genehmigt. Dadurch werden Schäden, die durch den Bau der A !! Karawankenautobahn an der Strelzquelle entstanden sind, abgegolten Der Entschädigungsbetrag betraägt2,749 Mio Schilling.
2000

Durch ein Hochwasser wird die Steinschwelle, welche die Transportleitung im Rosenbach (Bachquerung) schützen sollte, weggeschwemmt. Die 125er-Leitung wurde dadurch freigelegt und bachabwärts verschoben. Dadurch löste sich die Flanschverbindung im Bachbett, ein Wasserverlust trat ein und die Verbindung zum Hochbehälter auf dem Kotzhügel war nicht mehr gegeben.
Sanierung des Bahnviadukts südlich der Strelzquelle wird durch die WG St. Jakob durchgeführt.
30Jahr-Jubiläum von Matthäus Sticker als Wasserwart.
Die WG Beabsichtigt den Erwerb zweier Quellen im Bereich der Strelzquelle. Zur Klärung der der Eignung der Quellen als Trinkwasser wird am 16. März eine Vorbesprechung mit  anschließendem  Ortsaugenschein durchgeführt.  Die  WG wird
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beauftragt, die notwendigen Messungen durchzuführen und der Wasserrechtsbehörde vorzulegen.


2001
Fortsetzung der Sanierungsarbeiten beim Bahnviadukt - Strelzquelle
Ein Ansuchen an den Katastrophenfond um finanzielle Unterstützung zur Behebung des Schadens bei der Transportleitung wurde abgelehnt. Bei der Reparatur wurden die beiden Transportleitungen durch eine Verbindungs- und eine Entleerungsleitung verbunden
2002
Vom Herrn Petzner Werner wird das Grundstück 1180 KG St. Jakob erworben.
Die WG sucht bei der BH Villach um eine Unterschutzstellung des Quellgebietes Strelzquellen an. Für 22. Oktober wird von der BH Villach eine mündliche Verhandlung angesetzt.
Mit den Besitzern Dobernigg/Paul - Srajach wird ein Vorvertrag zur Erschließung einer Quelle auf ihrer Parzelle 407/1 KG St. Peter abgeschlossen.
2004
Entlang des Längdorfer Baches und Unterfahrung des Grundstückes 1175/1 KG St. Jakob wird eine Wasserleitung verlegt.
Die Besitzer Dobernigg/Paul gestatten der WG die provisorishe Fassung der Quelle auf ihrer Parzelle 406 (Teil der Parzelle 407/1) KG St. Peter (Nähe Strelzquelle), damit die Beobachtung und Messung der Schüttung erfolgen kann.
2005
Dem Gemeindeamt wird die Errichtung einer Stützmauer beim Gerätehaus in Massivbauweise nach § 7 der Kärntner Bauordnung 1996 (bewilligungsfreies Bauvorhaben) mitgeteilt.
2010
Sanierung der Strelzquelle durch die Firma Begusch-Bau in Feistritz i. Ros. Die bestehende Quellstube wurde vollständig freigelegt und neu isoliert; der Innenraum des Hochbehälters neu gestrichen und abgedichtet. Die bestehenden Quellfassungen wurden erneuert und abgedeckt. Zusätzlich wurde noch ein Quellsammelschacht errichtet und die Leitungen von der Quellfassung zum Quellsammelschacht erneuert.
Um die Oberflächenwässer aus dem Quellschutzgebiet abzuleiten, wurde oberhalb der Quellen ein Absetzbecken errichtet; die Obertlächenwässer werden mittels Ablaufrohr seitlich des Quellschutzgebietes abgeleitet. Diese gelangen über einen Einlaufbeckentrichter mit vorgesetztem Rechengitter in ein Betongerinne und werden über ein Einlaufbecken in ein Absetzbecken und dann in ein natürliches Gerinne geleitet.


2013/14
Auf Grund des fortgeschrittenen Alters der Anlage wurde eine Neufassung der sogenannten „Rosenbachquellen" und die Errichtung einer neuen Quellsammelstube notwendig. Das Einreichprojekt wurde vom DI Pinter aus Zlan erstellt, die Quellsanierungsarbeiten führte die Firma W. Hönegger GesmbH aus Maria Pfarr (Salzburg) durch.
Im Zuge der Bauarbeiten zur Fassung der Quellen stellte sich heraus, dass es sich nur um eine Quelle mit einem Haupt- und einem Nebenaustritt handelt. Diese wurden neu gefasst und zu einer neu errichteten Quellsammelstube geleitet. Das Oberwasser der Quellen wird in den sogenannten Klausegrabenbach geleitet, der in weiterer Folge durch seitliche Zubringer bzw. Hangwässer gespeist wird, so dass immer eine Wasserführung gegeben ist.
Mit Bescheid vom 3.4.2018 wird vom Amt der Kärntner Landesregierung, Abt.8 die nachträgliche    wasserrechtliche    Bewilligung    für    die    neue    Quellfassung der
„Rosenbachquelle" erteilt. Gleichzeitig wurde das engere Schutzgebiet (Schutzzone 1
-1938) neu festgesetzt und ein weiteres Schutzgebiet (Schutzzone II) bestimmt.



 
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