Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung der Genossenschaftsversammlung
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Wahl der Rechnungsprüfer Gemäß § 4 der geltenden Satzungen
4. Wahl des Schiedsmannes Gemäß § 14 der geltenden Satzungen
5. Allfälliges
Gemäß § 5 Abs. 2 der geltenden Satzung sind nur eigenberechtigte Mitglieder stimmberechtigt. Sie können persönlich oder durch einen eigenberechtigten schriftlich bevollmächtigten Vertreter abstimmen. Der bevollmächtigte Vertreter kann nur ein Genossenschaftsmitglied vertreten.
Jede ordentlich einberufene Genossenschaftsversammlung ist gem. § 5 Abs. 3 der geltenden Satzungen beschlussfähig. Die Versammlung findet daher, ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder zur festgesetzten Zeit statt. Nichtanwesenheit wird als Zustimmung der gefassten Beschlüsse gewertet.
Obmann
Für die Wasserversorgung der Mitglieder sorgen:
1. Hausabsperrer bei Wasseruhr zudrehen! Freien Zugang zur Wasseruhr ermöglichen.
2. Ruhe bewahren!
3. Verständigung eines Mitarbeiters der WG:
4. Obmann Sereinig Robert Tel. 0681/84400806
5. Rohrnetz Überprüfungs Dienst Franz Hafner Mobil: 0664/3073626
